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Unsere Veranstaltungen während des Lockdowns

Kreuz an der Fassade der Elia-Kirche

Der aktuelle Lockdown geht auch an uns als Gemeinde nicht völlig spurlos vorüber. Nach eingehender Beratung hat der Kirchenvorstand daher folgende Maßnahmen beschlossen, um die Menschen zu schützen, die die Angebote unserer Gemeinde durchführen oder besuchen.

Mund-Nasen-Bedeckung

Das bereits vorhandene Hygienekonzept wurde überarbeitet und hängt im Gebäude aus. Unter anderem ist nun geregelt, dass auf Parkplätzen und Zuwegungen sowie im gesamten Gebäude und auf dem Außengelände grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Dies gilt auch für die gesamte Dauer der Gottesdienste. Singen ist in Gottesdiensten generell untersagt.

Gottesdienste

Gottesdienste sind das Herzstück unserer Gemeinde. Der Kirchenvorstand ist der Überzeugung, dass vom Besuch eines Gottesdienstes kein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht, sofern sich alle Anwesenden an die geltenden Regeln des Hygienekonzeptes halten.

Für alle Gottesdienste gilt aber ab sofort eine Anmeldepflicht. Sitzplätze können Sie entweder telefonisch oder über unsere Internetseite reservieren. Weitere Erläuterungen zu dem von uns eingesetzten Verfahren und Kontaktdaten für die telefonische Anmeldung finden Sie www.elia-kirchengemeinde.de/reservierung.

In Gottesdiensten können bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten gemeinsam sitzen. (Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Bitte melden Sie aber mitkommende Kinder trotzdem mit an, damit wir diese bei der Bestuhlung berücksichtigen können.) Voraussetzung ist, dass sich diese Gruppe gemeinsam anmeldet und gemeinsam zum Gottesdienst erscheint.

Bei den Weihnachtsgottesdiensten gilt abweichend von der zuvor genannten Regel zur Definition einer Gruppe: Ein Haushalt mit beliebig vielen Personen sowie bis zu vier weitere Angehörige aus beliebig vielen Haushalten zzgl. Kinder unter 14 Jahren (aus den beteiligten Haushalten).

Als Angehörige gelten: Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist, Pflegeeltern und Pflegekinder

Weihnachtsgottesdienste

Entgegen der bisherigen Ankündigungen ergeben sich an Weihnachten folgende Änderungen:

Der Familiengottesdienst am 24.12.2020 um 15:00 Uhr findet nicht als Präsenzveranstaltung statt. Auf unserem Youtube-Kanal werden wir aber ein bereits im Herbst vorab aufgezeichnetes Weihnachtsprogramm für Familien zeigen.

Die Christnacht am 24.12.2020 um 23:00 Uhr entfällt.

Alle weitere Weihnachtsgottesdienste finden wie angekündigt statt. Bitte beachten Sie aber die o.g. Anmeldepflicht.

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