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KV-Wahl: Hinweise zur Wahldurchführung

Am 10. März 2024 ist der Wahltag der Kirchenvorstandswahl. Zum ersten Mal bekommen alle Wahlberechtigten in allen Kirchengemeinden der Landeskirche Wahlunterlagen nach Hause geschickt.

Damit können Sie komfortabel von zu Hause aus wählen: entweder per Onlinewahl oder per Briefwahl. Die Fristen für diese beiden Verfahren entnehmen Sie bitte den Wahlunterlagen. Außerdem bieten wir am 10. März 2024 eine Wahl im Wahllokal an: Das Wahllokal ist vor und nach dem Gottesdienst geöffnet, und zwar von 09:00 Uhr bis 09:45 Uhr sowie von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Wahlunterlagen bekommen alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren, die der Kirchengemeinde am Wahltag seit mindestens drei Monaten angehören. Dieser Stichtag ist erforderlich, weil für alle rund 2 Mio. Wahlberechtigten in der Landeskirche personalisierte Wahlunterlagen mit 1.400 verschiedenen Stimmzetteln generiert, gedruckt und verschickt werden müssen. Das braucht einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Die Daten werden auf dem Stand des Stichtages 10. Dezember 2023 „eingefroren“. Anschließend beginnt der Druck. Wenn wahlberechtigte Gemeindemitglieder nach diesem Zeitpunkt versterben, bekommen sie noch Wahlunterlagen. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches. Trotzdem könnten Angehörige irritiert sein, wenn „ihre Kirche“ Wahlunterlagen an kürzlich verstorbene Menschen verschickt, die kirchlich bestattet wurden.

Leider gibt es aber nach dem 10. Dezember 2023 aus den genannten Gründen keine Möglichkeit, einen Versand der Wahlunterlagen an danach Verstorbene auszuschließen. Wir bitten herzlich um Ihr Verständnis. Selbstverständlich stehen Ihnen Pastor Marc Gommlich und die Mitglieder des Kirchenvorstands für ein Gespräch zur Verfügung.

Info

Sollten Sie bis Mitte Februar keine Wahlunterlagen per Post erhalten, wenden Sie sich bitte an unser Kirchenbüro.

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